Risoni mit Speck und Thon

200 g Risoni in reichlich Salzwasser nach Packungsangaben gar kochen. Die Pasta abgiessen und in eine Schüssel geben. In der Zwischenzeit 100 g Bratspeck in feine Streifen schneiden und in einer Pfanne mit 1 EL Olivenöl knusprig braten. Für das Dressing 3 EL Zitronensaft (oder weisser Balsamicoessig), 4 EL Olivenöl und 2 EL Crème fraîche mit etwas Salz und schwarzem Pfeffer aus der Mühle glatt rühren. Das Dressing über die noch warme Pasta geben und gründlich mischen. Anschliessend 200 g Cherry-Tomaten halbieren oder vierteln (wer etwas mehr Zeit hat, backt die Tomaten vorher für etwa 15 Min. bei 180° C im Backofen, sie sind dann noch aromatischer). 140 g Thon grob zerpflücken und zusammen mit den Tomaten vorsichtig unter die Pasta heben. Die Pasta auf vier Tellern verteilen, mit dem knusprigen Speck bestreuen und sofort servieren. Quelle: Christian Henze, Feierabend-Blitzrezepte

Supplement: Ich weiss nicht, ob Menschen für ihren Lieblingsspeck sterben würden. Aber manche gehen dafür bis vor das Berner Obergericht.

Der Fall, der kürzlich die Schweizer Presse beschäftigte, klingt wie eine bizarre Posse: Ein Mann wollte bei seinem Übertritt in eine Berner Justizvollzugsanstalt im Dezember 2024 ein Stück vakuumverpackten Lieblingsspeck in seine Zelle mitnehmen. Die Gefängnisleitung lehnte jedoch ab. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften verbieten private Fleischimporte.

Doch statt aufzugeben, zog der Häftling bis vor das Obergericht. Er sah seine Menschenwürde und sein Eigentumsrecht verletzt. Er argumentierte, der Speck aus dem Gefängniskiosk könne qualitativ einfach nicht mit seinem mitgebrachten Fleischerzeugnis mithalten.

Das Obergericht liess sich jedoch nicht überzeugen und hielt im Beschluss (SK 2025 153) sachlich fest: „Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, der Speck des anstaltsinternen Angebots sei nicht mit dem enteigneten Speck vergleichbar, begründet dies keine Verletzung der Menschenwürde.“

Das Ende vom Lied: Die Beschwerde wurde abgeschmettert, und der Speck-Rebell durfte für diese juristische Episode 2’000 Franken Verfahrenskosten berappen. Ein stolzer Preis für ein Stück Fleisch, das er am Ende nicht einmal selbst essen durfte, sondern einem Besucher übergeben musste.

Im Gefängnis ist Speck kein Grundrecht. In der heimischen Küche können wir das lockerer sehen. Hier darf es die beste Qualität sein. Ganz ohne richterliches Nachspiel.

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